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Adresse

Der alte Güterbahnhof
Hohlstrasse 150 und 260

 
erbaut 1897
Hausname - Abbruch geplant ab 2010
Quartier(e) Aussersihl Stadtkreis 4 PLZ 8004
       
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Bildtext Der ehemalige alte Güterbahnhof an der Hohlstrasse 150 und rechts die Remisenstrasse.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text Der ehemalige Güterbahnhof Zürich
 
Erbaut im Jahre 1897 durch die Architekten Ing. Robert Moser, Legani und Kirchen. Diese Kopfbahnhofanlage im hufeisenförmigen Baustile galt seinerzeit als modernster Güterbahnhof in ganz Europa.

Flankiert wird das schlossartig wirkende Hauptgebäude, dem eigentlichen Expeditionsgebäude, von den seitlich angebrachten Frachthallen. Der beinahe 400 m langen Expeditionshalle entlang der Hohlstrasse und der etwas kürzeren Versandhalle, die sich auf 250 m entlang der Bahnstrecke entlang zieht. Im Laufe der Jahre wurde die Versandhalle zweimal noch verlängert, nämlich erstmals 1943 und ein zweites mal 1964.

Um den Bahnverlad möglichst effizient und auf möglichst wenig Platz abwickeln zu können, wurden die Verladerampen im Innern des "Hufeisens" sägezahnförmig angesiedelt. Dieser sehr spezielle Anblick lässt sich am besten von der Hardbrücke aus betrachten.

Auch in Sachen Lagerkapazität wurde hier seinerzeit mit der grossen Kelle angerichtet. So befinden sich alleine in unterirdischen Kellergewölben Lagerkapazitäten von ca. 7'000m².

 

   
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Bildtext Die verschlossene Zufahrt an der Hohlstrasse 150 an einem Sonntagmorgen im April.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text 26. Februar 2009
Polizei- und Justizzentrum: Einreichung Baugesuch
 
Die Baudirektion wird am 2. März 2009 beim Hochbaudepartement der Stadt Zürich das Baubewilligungsgesuch für das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) einreichen. 2003 hatten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum (PJZG) angenommen. Dieses umfasst einen Rahmenkredit von 380 Millionen Franken (Stand 2003, ohne Teuerungsausgleich) für das Gebäude und schafft die Grundlage für dessen Bau. In der Zwischenzeit erfordern zahlreiche Anpassungen des Projekts eine Erhöhung des Kredits um 95 Millionen Franken.

Die Mehrkosten basieren einerseits auf verschärften Rahmenbedingungen, z.B. auf erhöhten Baustandards, die mit 30 Millionen Franken zu Buche schlagen. Dazu gehören u.a. Minergie-Vorschriften, erhöhte technische Anforderungen des Branchenverbands SIA, zusätzliche Sicherheitsbestimmungen der Gebäudeversicherung und die bauliche Vorinvestition für eine eventuelle Gefängniserweiterung.

Andererseits wurden im Sinne des mit dem PJZG verbundenen Auftrags, Synergien im Bereich der Strafjustiz zu ermöglichen und weitere Arbeitspartner im PJZ zusammenzuführen, Zusatznutzungen vorgesehen. Die dafür eingeplanten Baueinheiten (Rechenzentrum, Jugendstaatsanwaltschaft und das EJPD mit Bundeskriminalpolizei und Bundesanwaltschaft) verursachen Mehrkosten von insgesamt 30 Millionen Franken.

Weitere Zusatzkosten von 35 Millionen Franken resultieren aus der Tatsache, dass der Kantonsrat 2003 den beantragten Rahmenkredit um 50 Millionen Franken gekürzt hatte, ohne die Zweckbestimmung des PJZG einzuschränken. In der nachfolgenden Planung konnten innerhalb dieser Zweckbestimmungen trotz intensiver Bemühungen lediglich 15 Millionen Franken eingespart werden.

Die zusätzlich erforderlichen Mittel basieren auf Schätzungen, welche um bis zu 15 Prozent abweichen können. Die Kreditvorlagen werden dem Kantonsrat voraussichtlich im Herbst 2009 – nach Vorliegen des Kostenvoranschlages des Architekten – unterbreitet. Dieser wird die Kosten auf fünf Prozent genau ausweisen. Die Mehrausgaben für Zusatznutzungen unterliegen dem fakultativen Referendum. Davon entfallen 15 Millionen Franken auf das EJPD. Diese wird der Bund voraussichtlich in Form einer marktüblichen Miete übernehmen.

Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates vom 26.2.2009

 

   
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Bildtext Blick auf das Hauptportal mit dem davorliegenden Parkplatz.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
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Bildtext Der wunderschöne und markante Eingangsbereich mit Schriftzug und der grossen Uhr.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text
Zeitplan
  • 2. März 2009 - Eingabe Baugesuch PJZ
  • Sommer 2009 - Kostenvoranschlag des Architekten
  • Herbst 2009 - Kreditvorlagen an den Kantonsrat
  • Mitte 2010 - Beginn Abbruch alter Güterbahnhof, Altlastensanierung
  • Anfang 2011 - Baubeginn PJZ
  • Ende 2013 - Fertigstellung PJZ
  • Ab 2014 - Etappenweiser Bezug PJZ

Vorbehalten bleiben die Kreditbeschlüsse des Regierungs- und des Kantonsrates, über die voraussichtlich zwischen Sommer 2009 und Frühling 2010 entschieden wird.


Hintergrundinformation zum Polizei- und Justizzentrum (PJZ)

Der Bau des PJZ auf dem Areal Güterbahnhof in Zürich Aussersihl-Hard erlaubt die Zusammenführung der heute auf über 30 Standorte verteilten Kantonspolizei mit dem Polizeigefängnis sowie Teilen der Strafverfolgungsbehörden und dem neuen Bezirksgefängnis Zürich II. Zudem können durch die örtliche Zusammenführung erhebliche Synergien im Bereich der Strafjustiz genutzt und weitere Arbeitspartner im PJZ zusammengeführt werden.

Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates vom 26.2.2009

 

   
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Bildtext Blick aus dem vorbeifahrenden Zug auf den Güterbahnhof in Richtung Hohlstrasse.
Aufnahme vom 24. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
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Bildtext Diverse Containerzüge stehen entlang des Güterbahnhofes auf dem Gleisfeld.
Aufnahme vom 24. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
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Bildtext Ansicht des langgezogenen Güterbahnhofes von der Bahnlinie aus. Dahinter thronen stolz die
Hardau-Hochhäuser. Aufnahme vom 21. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text 23. August 2007
Gateway auf dem Areal des bestehenden Rangierbahnhofs Limmattal


Terminal Zürich: Muss Durchgangsbahnhof Löwenstrasse weichen


Die SBB hat alle möglichen Alternativen zum Gateway Limmattal überprüft. Es hat sich gezeigt, dass sie allesamt als Gateway für den Binnenverkehr Schweiz nicht geeignet sind.

Noch besteht auf dem Areal des Güterbahnhofs Zürich ein Container-Umschlagterminal. Das Terminal Zürich stösst jedoch bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen: Allein von 2003 bis 2005 hat die Menge der hier umgeschlagenen Güter um über 50 Prozent zugenommen.

Dazu kommt, dass die Tage des Terminals Zürich gezählt sind: Wenn ab Ende 2010 mit dem Bau der Durchmesserlinie begonnen wird, ist für ein Container-Terminal kein Platz mehr. An seiner Stelle wird dann der unterirdische Durchgangsbahnhof Löwenstrasse entstehen.


Für den Kanton Zürich von grosser Bedeutung

Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer unterstrich die Bedeutung des Projekts Gateway für
den Kanton Zürich. Der heutige Umschlagterminal beim Güterbahnhof Zürich müsse der
Durchmesserlinie weichen.

Ausserdem sei die Zürcher Wirtschaft auf rasche und leistungsfähige Verbindungen mit den grossen Seehäfen angewiesen. Mit dem vorliegenden Entscheid liege nun eine Lösung vor, die das Anliegen, den Standort innerhalb der Anlagen des Rangierbahnhofs Limmattal festzusetzen, weitgehend berücksichtigt.
 

80 Prozent von Schiene zu Schiene

Der Sammel- und Verteilverkehr am Gateway muss gemäss Vorgaben des Zürcher Verkehrsrichtplans zu 80 Prozent auf der Schiene erfolgen. Die zusätzliche Belastung des Strassennetzes kann damit auf ein Minimum reduziert werden. Den Nachweis dafür wird die im Rahmen des Auflageprojekts zu erstellende Umweltverträglichkeitsprüfung erbringen.

Aktuelle Studien sprechen bei den Containerbewegungen bis 2015 von 140 Prozent Wachstum im Vergleich zum Jahr 2003. Diese Entwicklung findet laut Adrian Keller so oder so statt. Ziel von SBB Cargo sei, das Wachstum über die Schiene aufzufangen.

Nur so könne eine Verkehrsverlagerung auf die Strasse mit den damit verbundenen Belastungen vermieden werden. «Die Wirtschaft und die Umwelt brauchen das Gateway. Die SBB wollen einen Beitrag dazu leisten.» Die Projektauflage soll im kommenden Jahr (2008) starten.

Quelle: Volkswirtschaftsdirektion und SBB Cargo vom 23. August 2007

 

       
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Bildtext Die Verladerampen an der Seite des Güterbahnhofes in Richtung Hohlstrasse.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
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Bildtext Provisorische Holztreppen erleichtern Fussgängern den Zugang zu den ehemaligen Verladerampen.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
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Bildtext Der ehemalige Lagerkeller SBB mit Hebebühne und Tor 14. Auf dem Schild rechts steht: "Ausfuhr- und Freipassgüter sind am Tor 15 aufzuliefern." Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Text 16. Oktober 2006:
Bundesgerichtsentscheid Güterbahnhof Zürich:
Die wichtigen Fragen bleiben ungeklärt

Ob der Güterbahnhof Zürich ein Denkmal von nationaler Bedeutung ist und seine Erhaltung kantonalen Interessen vorgeht, bleibt ungeklärt. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 5. Oktober 2006 aus formaljuristischen Gründen auf eine Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nicht eingetreten.

Der Güterbahnhof Zürich ist durch seine typologische Einzigartigkeit, die baukünstlerische Qualität und den sehr guten originalgetreuen Erhaltungszustand äusserst bemerkenswert und aus der Sicht des SHS ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung. Der Meilenstein der Güterlogistik befindet sich nach wie vor im Eigentum der SBB.

Diese ist durch das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verpflichtet, ihre Baudenkmäler zu erhalten und nicht etwa zum Abbruch zu verkaufen. Zusätzlich zu diesem nationalen Schutz hat die Stadt Zürich den Güterbahnhof 1992 in das Inventar der kommunalen Schutzobjekte aufgenommen.

Der Kanton Zürich beabsichtigt auf dem Areal des Güterbahnhofes ein Polizei- und Justizzentrum zu bauen. Am 4. Mai 2005 verfügte die Baudirektion, den Güterbahnhof nicht unter kantonalen Schutz zu stellen, sondern ihn aus dem kommunalen Inventar zu entlassen. Dagegen erhoben der SHS und seine Zürcher Sektion Beschwerde.

Das kantonale Verwaltungsgericht wies die Beschwerden mit Urteil vom 23. März 2006 ab, worauf der SHS im vergangenen Mai an das Bundesgericht gelangte. Er berief sich auf die Pflichten der SBB, welche aus dem NHG hervorgehen.

Das Bundesgericht hat nun festgestellt, dass die Aufhebung des kommunalen Schutzes eine rein kantonale Aufgabe sei. Aus diesem Grunde könne auf die Beschwerde des SHS nicht eingetreten werden. Das Gericht stellte hingegen fest, dass, "wäre im vorliegenden Verfahren die Abbruchbewilligung der genannten SBB-Gebäulichkeiten streitig, in der Tat eine Verfügung (...) vorläge, welche (...) vom Bundesgericht zu überprüfen wäre."

Mit andern Worten: Die Frage der Bedeutung des Güterbahnhofes und der Pflicht zur Erhaltung durch die SBB bleibt ungeklärt und kann erst in einem nachfolgenden Verfahren gestellt werden.
Nach Meinung des SHS kann es nicht angehen, dass sich der Bund durch den Verkauf seiner Baudenkmäler aus der Pflicht zu ihrer Erhaltung stehlen kann. Diese Grundsatzfrage bedarf einer möglichst baldigen Klärung.

Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Heimatschutzes vom 16. Oktober 2006

 

       
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Bildtext Blick von der Hardbrücke über die Dächer der Lagerhallen des Güterbahnhofes.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
  14. Mai 2006
Beschwerde an das Bundesgericht:
Der Schutz des Güterbahnhofes ist eine Aufgabe des Bundes!

Der Schweizer und der Zürcher Heimatschutz haben gestern eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Abbruch des Güterbahnhofes Zürich eingereicht. Das Gebäude ist ein Baudenkmal von grossem städtebaulichem, verkehrs- und industriegeschichtlichem Wert. Durch die aktuelle Planung des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) ist es akut gefährdet.

Für den Bau des PJZ will die kantonale Baudirektion den Güterbahnhof Zürich aus dem Denkmalschutz entlassen und zum Abbruch freigeben. Das Objekt ist jedoch durch seine typologische Einzigartigkeit, die baukünstlerische Qualität und den sehr guten originalgetreuen Erhaltungszustand äusserst bemerkenswert.

Ob dem Güterbahnhof eine nationale Bedeutung zukommt, haben bis heute weder die Baudirektion, noch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich oder die SBB abklären lassen. Der Güterbahnhof befindet sich nach wie vor im Eigentum der SBB. Diese ist durch das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet, ihre Baudenkmäler zu erhalten und nicht etwa zum Abbruch zu verkaufen.

In seinem Entscheid vom 2. November 2005 liess der Regierungsrat verlauten, die Inventarentlassung des Güterbahnhofes könne gar nicht mit einem Rekurs angefochten werden. Diese Haltung korrigierte das kantonale Verwaltungsgericht. Zu Recht hätten sich der SHS und seine Zürcher Sektion gegen die Art der Rekurserledigung zur Wehr gesetzt. Dennoch, auch das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde des Heimatschutzes ab.

Der Schweizer Heimatschutz und seine Zürcher Sektion reichten gestern beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes ein. Sie fordert die Unterschutzstellung des Baudenkmals und die Abklärung seiner Bedeutung durch ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD). Ohne diese Abklärung kann keine rechtlich haltbare Interessenabwägung gemacht werden. Das planerische Vorgehen in Sachen PJZ wirft grosse Fragezeichen auf.

So ist nicht nachvollziehbar, wieso der Kanton mit enormem Aufwand städtebauliche Studien und einen Architekturwettbewerb durchführt, bevor überhaupt die erforderlichen Abklärungen über den Schutzumfang des Güterbahnhofes vorliegen. Das öffentliche Interesse des Denkmal-schutzes wurde konsequent ausgeblendet.

Der SHS ist nach wie vor der Meinung, dass ein PJZ auf dem Areal des Güterbahnhofes mit einer vollständigen oder teilweisen Erhaltung des Baudenkmales möglich ist. Zu diesem Schluss gelangten schon die Architekten Marcel Meili und Markus Peter in der offiziellen Standortevaluation vom Juni 2000.

Allerdings müssten dazu die überdimensionierten Reserven zurückgestutzt und die kommerzielle Nutzung gestrichen werden. Letztere zählt sowieso nicht zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand.

Ganz neue Perspektiven für die Erhaltung des Güterbahnhofes böte das Areal, wenn mit dem Bau erst im Jahre 2013 begonnen würde. Zu diesem Zeitpunkt wird das gesamte Grundstück frei, weil die SBB dannzumal den Installationsplatz für den Tiefbahnhof Löwenstrasse nicht mehr benötigen. Und was sind schon wenige Jahre Zeitgewinn verglichen mit dem Abbruch eines stolzen und identitätsstiftenden Baudenkmales.

Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Heimatschutzes vom 14. Mai 2006.

 

   
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Bildtext Am Ende der pyramidenförmigen Glasdächer der Lagerhallen sehen wir auf die Rückseite des
Hauptgebäudes des Güterbahnhofes. Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
  8. Dezember 2005
Nationale Bedeutung des Güterbahnhofs von Zürich muss geklärt werden!

Mit einer heute eingereichten Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht fordert der Schweizer Heimatschutz eine Abklärung der Bedeutung des Güterbahnhofs Zürich im gesamtschweizerischen Vergleich. Das Gebäude ist ein Baudenkmal von grossem städtebaulichem, verkehrs- und architekturgeschichtlichem Wert. Durch die aktuelle Planung des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) ist es höchst gefährdet.

Für den Bau des PJZ will die kantonale Baudirektion den Güterbahnhof aus dem Denkmalschutz entlassen und zum Abbruch freigeben. Das Objekt ist jedoch durch seine typologische Einzigartigkeit, die baukünstlerische Qualität und den sehr guten originalgetreuen Erhaltungs-zustand äusserst bemerkenswert.

Ob dem Güterbahnhof eine nationale Bedeutung zukommt, haben die Baudirektion und die SBB bis heute nicht abklären lassen, obschon sie dazu durch das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet gewesen wären. Ohne diese Abklärung kann jedoch keine rechtlich haltbare Interessenabwägung gemacht werden.

In seinem Entscheid vom 2. November 2005 liess der Regierungsrat verlauten, die Inventar-entlassung des Güterbahnhofes könne gar nicht mit einem Rekurs angefochten werden. Auf ein entsprechendes Begehren des Schweizer und des Zürcher Heimatschutzes ist er nicht eingetreten. Nach Auffassung des Heimatschutzes steht dies jedoch nicht im Einklang mit dem schweizerischen Heimat- und Denkmalschutzrecht.

Der Schweizer Heimatschutz und seine Zürcher Sektion reichten heute eine Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Regierungsrates ein. Sie fordert die Unterschutzstellung des Baudenkmals und die Abklärung seiner Bedeutung durch ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD).

Das planerische Vorgehen in Sachen PJZ wirft grosse Fragezeichen auf. So ist nicht nachvollziehbar, wieso der Kanton mit enormem Aufwand städtebauliche Studien und einen Architekturwettbewerb durchführt, bevor überhaupt die erforderlichen Abklärungen über den Schutzumfang des Güterbahnhofes vorliegen. Das öffentliche Interesse des Denkmalschutzes wird konsequent ausgeblendet.

Der SHS ist nach wie vor der Meinung, dass ein PJZ auf dem Areal des Güterbahnhofes mit einer vollständigen oder teilweisen Erhaltung des Baudenkmales möglich ist. Allerdings müssten dazu die überdimensionierten Reserven zurückgestutzt und die kommerzielle Nutzung gestrichen werden. Letztere zählt sowieso nicht zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand.

Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Heimatschutzes vom 8. Dezember 2005.

 

   
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Bildtext Ein eindrücklicher Ausblick auf das verästelte Gleisfeld und die Bahnverladerampen von der Hardbrücke.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
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Bildtext Im Hintergrund rechts blicken wir an einem schönen Sonntagmorgen über den Güterbahnhof auf
die ferne Alpenwelt. Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
  13. Juni 2005
Güterbahnhof Zürich
Polizei- und Justizzentrum (PJZ) auch möglich ohne Abbruch


Der Güterbahnhof Zürich ist ein Baudenkmal von grösster kultur- und architekturgeschichtlicher Bedeutung. Gegen die Inventarentlassung haben der Schweizer Heimatschutz (SHS) und seine Zürcher Sektion Rekurs erhoben. Darin wird eine der Bedeutung des Objektes angemessene
Interessenabwägung gefordert. Die Realisierung des PJZ wäre auch unter Erhaltung des nicht mehr genehmen Schutzobjektes möglich.

Das Stimmvolk hat am 30. November 2003 dem Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum zugestimmt. Zwar legte das Gesetz den Standort Güterbahnhof fest, liess aber ausdrücklich offen, ob die Anlage als ganzes oder zumindest teilweise erhalten bleiben solle. Immerhin galt im Jahr 2000 noch die Feststellung, dass "das Programm auch vollständig ausserhalb der alten Hallen zu realisieren wäre" (KAPO Standortevaluation, Meili Peter et al., Juni 2000).

Mit der Verfügung vom 4. Mai 2005 will die Baudirektion den gesamten Güterbahnhof aus dem Denkmalschutz entlassen. Das Objekt ist jedoch äusserst bemerkenswert. Hervorzuheben sind die typologische Einzigartigkeit und logistische Effizienz, die baukünstlerische Qualität, die Autorschaft von Robert Moser als national bedeutende Ingenieurpersönlichkeit und der sehr gute originalgetreue Erhaltungszustand.

Aus den vorhandenen Unterlagen muss vermutet werden, dass dem Güterbahnhof eine nationale Bedeutung zukommt. Ob dies so ist, haben die Baudirektion und die SBB bis heute nicht abklären lassen. Ohne diese Grundlage kann jedoch auch keine rechtlich haltbare Interessenabwägung gemacht werden. Zudem wirft das Vorgehen der letzten Monate grosse Fragenzeichen auf.

So ist nicht nachvollziehbar, wieso der Kanton mit enormem Aufwand Planungen erstellen lässt, bevor überhaupt die erforderlichen Abklärungen über den Schutzumfang des Güterbahnhofes vorliegen. Auch die früher getätigten Standortentscheide blendeten das öffentliche Interesse des Denkmalschutzes konsequent aus, was als unsorgfältig oder gar rechtswidrig bezeichnet werden muss.

Die Ausschreibung eines Architekturwettbewerbes für den Güterbahnhof ohne vorgängige Klärung des Schutzumfanges ist nicht verständlich. Wird die Bedeutung des Objektes in der noch vorhandenen Zeit sofort abgeklärt, kann das Projekt ohne zeitliche Verzögerung realisiert werden.

Abzuklären sind auch Standortalternativen, wie z.B. das Areal der Toni-Molkerei, welches wesentlich weniger Probleme bezüglich der Verkehrserschliessung bieten würde (im Gegenzug könnte die Hochschule der Künste auf dem Areal des Güterbahnhofes realisiert werden).

Quelle: Medienmitteilung vom 13. Juni 2005 des Schweizerischen Heimatschutzes

 

   
Abbildung
Bildtext Ein letzter Blick zurück auf ein bald verschwindendes Stück Zürcher Wirtschaftsgeschichte.
Aufnahme vom 26. April 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Jahr Hausgeschichte
   
   
   
   
   
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